Medienmitteilung: Alpine Solaranlage Hintisberg: Fraglicher Standort, sorgfältiges Projekt

03. Juni 2025

Die Alp Hintisberg weist hohe ökologische Werte auf und ist ein bekannter Tagfalter-Hot-Spot: Eine Unterart des Sudetenmohrenfalters kommt weltweit nur in dieser Region vor. In diesem artenreichen Gebiet ist eine alpine Solaranlage geplant. Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und der WWF haben geprüft, ob das Vorhaben die Umweltgesetze einhält.

Im Berner Oberland plant die Jungfraubahn AG auf der Alp Hintisberg im Lütschental eine Solaranlage. Das Projekt liegt derzeit öffentlich auf. Die Anlage soll auf einem Perimeter von 10.14 ha einen jährlichen Ertrag von ca. 17 GWh erzeugen.


Aus der Sicht von Natur- und Klimaschutz sind Solaranlagen auf bestehenden Infrastrukturen klar zu bevorzugen. Dieses Potenzial ist riesig und noch immer wenig genutzt. Freiflächensolaranlagen in den Alpen können den Ausbau ergänzen, wenn die Standorte sorgfältig ausgewählt und vorbelastet sind und die Anlage Natur und Landschaft schont und die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. In diesem Sinne haben die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und WWF anhand des Umweltverträglichkeitsberichts (UVB) die Auswirkungen der alpinen Solaranlage Hintisberg geprüft. Damit verleihen sie der Natur eine Stimme im Bewilligungsprozess der alpinen Solaranlage.


Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und der WWF beurteilen den Standort für die geplante Solaranlage Hintisberg als schlecht gewählt. Denn das Projekt ist in einem überaus artenreichen Gebiet geplant. Die Umweltaufnahmen bestätigen das Vorkommen von vielen geschützten Tier- und Pflanzenarten, die teilweise auf der Roten Liste stehen. Das Gebiet ist zudem als Hot-Spot für Schmetterlinge bekannt, lebt dort auf engem Raum doch mehr als die Hälfte der schweizerischen Tagfalterarten. Zudem beheimatet es den seltenen und geschützten Sudetenmohrenfalter. «Die Unterart des Sudetenmohrenfalters, Erebia sudetica inalpina, kommt in der Schweiz und weltweit nur auf einigen Weiden und Bergwiesen im Raum Grindelwald vor», erklärt Tagfalter-Spezialist Hans-Peter Wymann. Aktuellste Untersuchungen untermauerten, dass die Populationen bei Grindelwald genetisch einmalig seien. Wymann hat die Tagfalter-Kartierung für das Projekt durchgeführt und meint: «Die Gebiete mit den individuenreichsten Vorkommen des Sudetenmohrenfalters wurden durch Perimeteranpassungen ausgespart und die ausgearbeiteten Ersatzmassnahmen werden das Weiterbestehen der geschützten Art in der Region sicherstellen.»

Der Kanton Bern hat sich an Runden Tischen bereits früh dafür eingesetzt, dass realistische und naturverträgliche Alpin-PV-Projekte realisiert werden. Das aufliegende Projekt wurde am Runden Tisch präsentiert und vom Kanton mit «schwierig – erhebliche Vorbehalte» beurteilt.

Die Solaranlage ist jedoch sorgfältig geplant und wurde auf Druck des Kantons und der Umweltorganisationen stark verbessert. So sind ein zehnjähriges Monitoring sowie Ersatzmassnahmen geplant, die vorzeitig umgesetzt werden und einen Mehrwert für die Natur schaffen können. Aus Sicht der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und des WWF erfüllt das Projekt damit die geltenden gesetzlichen Grundlagen im Rahmen des Solarexpresses und ist bewilligungsfähig.

 

Kontaktpersonen

  • Hans-Peter Wymann, Tagfalter-Spezialist und verantwortlich für die Nachkartierung (2024) der Tagfalter für den Umweltverträglichkeitsbericht zur alpinen Solaranlage Hintisberg, wymann.hp@gmail.com, 076 281 87 65
  • Rahel Marti, Co-Geschäftsleiterin Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, 079 707 49 11
  • Mirjam Läderach, Projektleiterin WWF Bern, mirjam.laederach@wwf.ch, 079 567 49 86

 

Steckbrief Verbandsbeschwerderecht
Das Beschwerderecht von ausgewählten Natur- und Heimatschutzorganisation besteht seit 1967 und wurde 2007 umfassend revidiert. Mit dem Recht kann einzig verlangt werden, dass die geltenden Gesetze auch wirklich eingehalten werden. Der sorgfältige Gebrauch des Beschwerderechts muss jährlich dem Bund (BAFU) rapportiert werden. Unterliegen Organisationen in einem Beschwerdeverfahren, müssen sie für die Verfahrenskosten aufkommen. Geschützt dank dem Beschwerderecht: Aletschgebiet, Bolle di Magadino, Rebberge im Lavaux, Rheinschlucht bei Flims etc.


Mehr Informationen: www.stimmedernatur.ch

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