Zum Wohle der Moorlandschaft an der Grimsel

22. Dezember 2015

Das Verwaltungsgericht Bern hat entschieden: Die Erhöhung der Staumauer am Grimselstausee ist nicht rechtens. Die wertvolle Moorlandschaft an der Grimsel darf nicht geflutet werden.

Ausschlaggebend für den Entscheid des Berner Verwaltungsgerichts war der seit 1987 in der Verfasssung festgeschriebene Schutz der Moore in der Schweiz. Der Schutz der Moore ist darin begründet, dass Moore wertvolle Lebensräume für seltene und schützenswerte Tier- und Pflanzenarten und Landschaften von aussergewöhnlicher Schönheit darstellen.

Es ist ein wegweisender Entscheid, der die Interessen für den Natur- und Landschaftsschutz klar höher gewichtet als wirtschaftliche Interessen. Die Umweltverbände sind erleichtert und froh über diesen Entscheid. 

Medienmitteilung

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